Serviceübersicht
Gesundheit und Soziales
Das Themenfeld umfasst die Lebenslagen:
- Behinderung
- Gesundheitsvorsorge
- Krankheit
- Pflege, Hilfe im Alter
- Tod
Werdende Eltern haben viele Fragen rund um die Schwangerschaft und die Geburt. Dafür gibt es jetzt die „Baby-App Gladbeck“. In der kostenlosen App finden die zukünftigen Eltern Informationen zu Gesundheit, Arbeit, Behörden, Finanzen, allgemeinen Informationen und Beratung
Hier gelangen Sie zur Homepage der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst. Wenn die Praxis zu hat, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst. Suchen Sie hier nach einer Praxis in Ihrer Nähe.
Hier gelangen Sie zur Hompage des Behindertenbeirates der Stadt Gladbeck.
Hier gelangen Sie zur Homepage des Caritasverband Gladbeck e.V.
Während eines Freiwilligendienstes berufliche Erfahrungen sammeln. Hier finden Sie eine Auflistung der Einsatzmöglichkeiten bei der Stadt Gladbeck.
Hier gelangen Sie zur Homepage donum vitae für Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck e.V.
Hier gelangen Sie zur Homepage der Stadt Gladbeck. Informationen zum EPS.
Hier gelangen Sie zur Homepage der Frauenberatungsstelle Gladbeck e.V.
Rechercheportal für Familienangebote. Informieren Sie sich über alle Angebote für Schwangere und für Eltern mit Kindern bis zu sechs Jahren in Gladbeck. Über die Umkreissuche lassen sich auch Angebote in angrenzenden Regionen finden.
Ein Service der örtlichen Apothekerinnen und Apotheker.
Online-Beratung, Informationen und Hilfetelefon des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Hier gelangen Sie zur Homepage der Beratungsstelle in Gladbeck.
Beantragen Sie Ihren Ausweis oder Ihre Bescheinigung nach dem Schwerbehindertenrecht online.
Online-Auskunft über den aktuellen Verfahrensstand des Schwerbehindertenantrags.
Online-Upload eines Lichtbildes für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.
Hier gelangen Sie zur Homepage des Seniorenbeirates der Stadt Gladbeck.
Hier gelangen Sie zur Homepage des Vereins "Sport für betagte Bürger".
Hier gelangen Sie zur Homepage der KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH.
Als alleinerziehender Elternteil eines minderjährigen Kindes können Sie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragen, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, nicht, nicht regelmäßig oder zu geringen Unterhalt zahlt. Bei vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen kann die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage treten. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zurückholt.
Hier gelangen Sie zum Online Service für den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
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- Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
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- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.