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Antrag auf Luftbildauswertung

Hinweise zu diesem Service

Allgemeines

Auch heute noch, viele Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges, werden beinahe täglich bei Erdarbeiten Kampfmittel aller Art gefunden. Nach dem Ordnungsbehördengesetz sind die örtlichen Ordnungsbehörden für die Gefahrenabwehr und somit auch für den Schutz vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren zuständig. Zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden in Westfalen/Lippe unterhält das Land NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg einen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst, der auf Anforderung der örtlichen Ordnungsbehörde Verdachtsflächen auf Kampfmittelbelastung untersucht, bewertet und räumt. Auslöser für Flächenüberprüfungen sind unter anderem die Ausweisung neuer Bebauungsgebiete, einzelne Bauvorhaben oder umfangreiche Flächensanierungen.

Was sind Kampfmittel?

Zu den Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Hierzu gehören auch sogenannte Bombenblindgänger, deren Zünder nicht ausgelöst haben. Neben Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg werden gelegentlich auch Munitionsreste aus späterer Produktion gefunden.

Beantragung einer Luftbildauswertung

Vor Beginn von Baumaßnahmen ist sicherzustellen, dass das Grundstück frei von Kampfmitteln ist. Daher ist für das betreffende Grundstück eine Luftbildauswertung zu beantragen. Der Antrag ist beim Amt für öffentliche Ordnung zu stellen. Das Amt für öffentliche Ordnung setzt sich für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags mit der Bezirksregierung Arnsberg in Verbindung.

Die Beantragung sowie gegebenenfalls erforderliche weitere Untersuchungen sind durch den Bauherrn bzw. den Bedarfsträger zu veranlassen. Sollten weiteren Unterlagen, als bereits im Antrag gefordert, benötigt werden, werden Sie vom Amt für öffentliche Ordnung informiert.

Bitte berücksichtigen Sie im Rahmen der Planung auch die erforderlichen Flächen für Haus- und/oder Kanalanschlüsse.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit für eine Luftbildauswertung kann mehrere Wochen betragen und sollte daher frühzeitig eingeplant werden. Je nach festgestellten Gefährdungspotential sind weitere Maßnahmen erforderlich. Aus diesem Grund kann das Bearbeitungsverfahren länger dauern.